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Ombudschaft

Wenn junge Menschen oder ihre Eltern Kontakt mit dem Jugendamt haben oder Hilfen durch die Jugendhilfe in Anspruch nehmen, fühlen sie sich oft unterlegen. Die Macht zwischen den Beteiligten ist ungleich verteilt. Das wird Machtasymmetrie genannt. Die Anspruchsberechtigten (z.B. Kinder, Jugendliche und ihre Familien) haben weniger Einfluss als die Leistungserbringer (also die Jugendämter oder die Träger der Jugendhilfe).

Die Ombudschaft hilft, dies auszugleichen. Sie stellt sicher, dass die Rechte der Anspruchsberechtigten umgesetzt, ihre Meinung respektiert und ihre Anliegen ernst genommen werden.

Aktuelle Informationen

Sprechzeiten

Sie erreichen uns zu folgenden Sprechzeiten unter
030 – 610 766 46
030 – 629 812 69

Montag 16 – 18 Uhr
Dienstag 16 – 18 Uhr
Donnerstag 10 – 13 Uhr

Informationen für junge Geflüchtete

Du weißt nicht, wo du deinen Antrag auf Jugendhilfe stellen sollst?

Wir haben einen vereinfachten Antrag für dich, den wir für dich an die zuständige Stelle weiterleiten.

Alle Infos und Anträge hier

Fortbildung

„§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit – Rechtliche Einordnung der Jugendberufshilfe aus Sicht des SGB VIII“

13. März 2025

Weitere Informationen hier

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