Ombudschaft
Wenn junge Menschen oder ihre Eltern Kontakt mit dem Jugendamt haben oder Hilfen durch die Jugendhilfe in Anspruch nehmen, fühlen sie sich oft unterlegen. Die Macht zwischen den Beteiligten ist ungleich verteilt. Das wird Machtasymmetrie genannt. Die Anspruchsberechtigten (z.B. Kinder, Jugendliche und ihre Familien) haben weniger Einfluss als die Leistungserbringer (also die Jugendämter oder die Träger der Jugendhilfe).
Die Ombudschaft hilft, dies auszugleichen. Sie stellt sicher, dass die Rechte der Anspruchsberechtigten umgesetzt, ihre Meinung respektiert und ihre Anliegen ernst genommen werden.
Aktuelle Informationen
Sprechzeiten
Sie erreichen uns zu folgenden Sprechzeiten unter
030 – 610 766 46
030 – 629 812 69
Montag 16 – 18 Uhr
Dienstag 16 – 18 Uhr
Donnerstag 10 – 13 Uhr
Rechtliche Stellungnahme
Die für das Jugendamt Lichtenberg verhängte Haushaltssperre in Verbindung mit der Aussage des Bezirksbürgermeisters, die Jugendberufshilfe sei eine freiwillige Leistung, die nun nicht mehr gewährt würde, führte dazu, dass wir Prof. Dr. Peter Schruth baten, diesen Sachverhalt juristisch zu beurteilen. (Vielen Dank dafür!) Die Argumentation hilft sicher auch an anderen Stellen, deshalb wollen wir sie hier zur Verfügung stellen. Die Prüfung des Einzelfalls bleibt darüber hinaus natürlich unser ombudschaftlicher Auftrag!
Informationen für junge Geflüchtete
Du weißt nicht, wo du deinen Antrag auf Jugendhilfe stellen sollst?
Wir haben einen vereinfachten Antrag für dich, den wir für dich an die zuständige Stelle weiterleiten.
Jahresbericht BBO Jugendhilfe
Die Beratungs- und Ombudsstelle (BBO) Jugendhilfe hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Dabei wurden die Zahlen aus dem letzten Jahr ausgewertet und Eindrücke aus der Jugendhilfe-Praxis in Berlin geschildert. Anonymisierte Falldarstellungen geben Schlaglichter auf einzelne Themen.
Fortbildung
„Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII“
Zuständigkeiten, Rechtsansprüche, deren Durchsetzung und aktuelle Neuerungen
Donnerstag, 13. November 2025




