Ombudschaft
Wenn junge Menschen oder ihre Eltern Kontakt mit dem Jugendamt haben oder Hilfen durch die Jugendhilfe in Anspruch nehmen, fühlen sie sich oft unterlegen. Die Macht zwischen den Beteiligten ist ungleich verteilt. Das wird Machtasymmetrie genannt. Die Anspruchsberechtigten (z.B. Kinder, Jugendliche und ihre Familien) haben weniger Einfluss als die Leistungserbringer (also die Jugendämter oder die Träger der Jugendhilfe).
Die Ombudschaft hilft, dies auszugleichen. Sie stellt sicher, dass die Rechte der Anspruchsberechtigten umgesetzt, ihre Meinung respektiert und ihre Anliegen ernst genommen werden.
Aktuelle Informationen
Sprechzeiten
Sie erreichen uns zu folgenden Sprechzeiten unter
030 – 610 766 46
030 – 629 812 69
Montag 16 – 18 Uhr
Dienstag 16 – 18 Uhr
Donnerstag 10 – 13 Uhr
Online-Intervision
Wegen der hohen Anzahl von Nachfragen bieten wir nun zweimal im Monat, donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr, online Intervisionsgruppen für Fachkräfte an, die in den Hilfen zur Erziehung arbeiten. Hier können wir Fälle anonymisiert besprechen.
Gruppenberatung Widersprüche
Das Jugendamt möchte Ihre „Hilfe für junge Volljährige“ beenden, aber Sie brauchen diese Hilfe weiter?
Wir laden Sie ein zum Beratungsgespräch an jedem ersten und dritten Mittwoch eines Monats von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr:
- Informationen über Ihre Rechte
- Hilfe beim Antrag oder Widerspruch schreiben
Informationen für junge Geflüchtete
Du weißt nicht, wo du deinen Antrag auf Jugendhilfe stellen sollst?
Wir haben einen vereinfachten Antrag für dich, den wir für dich an die zuständige Stelle weiterleiten.
Stellungnahme
zu sogenannten „Careleaver- Angeboten“ für junge Volljährige in der Berliner Jugendhilfe
Das Wohnen in sogenannten „Careleaver-Einrichtungen“ wird von Jugendämtern für junge Volljährige derzeit der stationären Jugendhilfe nach § 34 i.V.m. § 41 SGB VIII vorgezogen – oft unabhängig von der Prüfung vom Grad der Selbständigkeit. Grund für uns, mal genauer hinzugucken:
Stellungnahme
Stellungnahme des BRJ e.V. zu den aktuellen Vorgehensweisen der Berliner Jugendämter
Pauschale Sparvorgaben könnten zunehmend die Hilfeplanung prägen und damit individuelle Bedarfsfeststellungen in den Hintergrund drängen. Aber das SGB VIII kennt keine „Jugendhilfe nach Kassenlage“. Entscheidungen über Hilfen müssen sich am Bedarf junger Menschen orientieren – nicht an Haushaltszielen.
BBO Broschüre
„Meine Rechte in der Kinder- und Jugendhilfe“
Diese Broschüre soll Kindern und Jugendlichen Infos geben, Dinge erklären, ihnen zeigen, wo sie Unterstützung finden.
Fachgespräch
Am 24.04.2026 haben die Mitglieder des BRJ e.V. im Rahmen eines internen Fachgesprächs eine intensive und vielschichtige Auseinandersetzung zu Dokumentarfilmen in der Jugendhilfe geführt.
Fortbildung
„Hilfen für junge Volljährige durchsetzen!“
§§ 41, 41a, 36b SGB VIII
Donnerstag, 17. September 2026
Fortbildung
„Money, Money, Money!“
Geldansprüche junger Menschen gegenüber Dritten und dem Staat
Donnerstag, 15. Oktober 2026
Fortbildung
„Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII“
Zuständigkeiten, Rechtsansprüche, deren Durchsetzung und aktuelle Neuerungen
Donnerstag, 12. November 2026




