Beratung, Begleitung, Unterstützung – kompliziert ergänzt
Allgemeines
Unsere Beratung ist vertraulich, unabhängig und kostenfrei. Sie können mit uns jederzeit per Mail, telefonisch zu den Sprechzeiten oder persönlich nach Absprache Kontakt aufnehmen. Wir klären dann gemeinsam, ob wir Sie bei Ihren Fragen unterstützen können. In familiengerichtlichen Verfahren werden wir zum Beispiel nicht tätig.
Unsere Projekte bearbeiten verschiedene Themenfelder. Genaueres dazu finden Sie unter den einzelnen Beschreibungen: Sollten wir für Ihr Anliegen nicht die richtigen Ansprechpersonen sein, finden wir mit Ihnen Kontaktmöglichkeiten dorthin.
Wenn Sie bei uns an der richtigen Adresse sind, klären wir in einem persönlichen Gespräch, ob Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) besteht, was bereits geschehen ist und worin genau Ihr Anliegen besteht.
Wenn Sie sich an uns gewandt haben als ein Elternteil, eine Fachkraft oder eine Interessenvertretung für jemanden, beziehen wir spätestens jetzt die betroffene Person mit ein. Es ist uns sehr wichtig, die Bedürfnisse und Anliegen mit den direkt Betroffenen zu besprechen. Manchmal unterscheiden sich die Wünsche von jungen Menschen und den Personen, die für sie verantwortlich sind.
Beratung
In einem persönlichen Beratungsgespräch beraten wir Sie zu unterschiedlichen Themen: Das können zum Beispiel Fragen sein zu Ihren Rechten, Zuständigkeiten, Abläufen im Jugendamt oder bei freien Trägern, Verwaltungsverfahren und vieles mehr. Um Sie passgenau beraten zu können, können wir gemeinsam vorhandene Schriftstücke sichten, z.B. Hilfepläne des Jugendamtes oder Berichte freier Träger. Wir klären, welche Möglichkeiten Sie haben. Die Auseinandersetzung mit dem Jugendamt bedeutet für die Betroffenen häufig eine erhebliche Belastung. Wir überlegen gemeinsam, wie und von wem Sie Unterstützung erhalten können.
Meist haben die Personen, die zu uns kommen, bereits Erfahrungen im Hilfesystem. Es gibt z.B. Kontakte mit dem Jugendamt, Familienhilfe, ein Pflegeverhältnis oder eine Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung. In Absprache mit Ihnen wird mit diesen Personen Kontakt aufgenommen, um das Problem möglichst genau aus unterschiedlichen Perspektiven einschätzen und für die Planung des weiteren Vorgehens berücksichtigen zu können. Dabei sind häufig Fristen zu beachten.
Begleitung
Im Interesse aller Beteiligten wird stets zunächst versucht, im bestehenden Konflikt zu vermitteln und die Interessen der zu beratenden Personen sichtbar zu machen. Dazu nehmen wir Kontakt zum Beispiel mit dem Jugendamt auf oder begleiten Sie bei Hilfeplangesprächen und Terminen. Wir unterstützen Sie dabei, schriftliche Bescheide anzufordern oder Widerspruch einzulegen.
Unterstützung des jungen Menschen und seiner Familie in gerichtlichen Verfahren
Sind die Vermittlungsmöglichkeiten erschöpft, werden auch gerichtliche Schritte geprüft und mit Ihnen beraten. Wenn Sie Klage einreichen wollen und Anwält:innen es als fachlich und juristisch gerechtfertigt einschätzen, wird nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid eine verwaltungsgerichtliche Klage oder auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht gestellt. Dafür wird immer ein:e im Jugendhilfe- und Verwaltungsrecht kompetente Anwält:in beauftragt. Auch hier können wir Sie unterstützen.