Fortbildung
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Termin: Donnerstag, 13. November 2025, 9:00 bis 15:00 Uhr
Ort: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V.
Markgrafendamm 24, Haus 16, 10245 Berlin
Diese Fortbildung ist ausgebucht.
Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten und Teilhabebeeinträchtigungen geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin- und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind oft unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z. B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach SGB VIII, SGB IX und SGB XII.
Die Hilfen werden in Abgrenzung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und andere Sozialleistungsträger einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt.
Zudem geht es um die Fragen
- Wer kann die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 35a SGB VIII feststellen?
- Was kann oder muss das Jugendamt akzeptieren?
- Welche Vor- oder Nachteile hat die Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII?
- Welche Auswirkungen haben das BTHG und das KJSG auf die Jugendhilfe?
Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.
Kontakt
Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.
Markgrafendamm 24
Haus 16, Etage 6
10245 Berlin
Telefon 030 / 61 07 66 46
E-Mail: info@brj-berlin.de
