Fortbildung
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe, spezialisierte Rechtsgebiete u. a. Jugendhilferecht, Strafrecht, Mietrecht
Termin: Montag, 15. September 2025, 9:00 bis 15:00 Uhr
Ort: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e. V.
Markgrafendamm 24, Haus 16, 6. Etage, 10245 Berlin
Durch die Reform des SGB VIII (KJSG) wurden die Rechte von jungen Volljährigen und Care Leaver*innen gestärkt. Nicht nur die Coming back Option wurde explizit ins Gesetz geschrieben, sondern auch die Nachbetreuung über das Hilfeende hinaus.
In unserer Fortbildung wollen wir uns anhand von Fallbeispielen mit diesen Neuregelungen beschäftigen.
Im Mittelpunkt stehen:
- § 41 Erstbeantragung, Fortschreibung,
Bedarfsprüfung, Änderung der Tatbestandsvoraussetzung für die Hilfegewährung für junge Volljährige, Rückkehroption - § 41a SGB VIII Gestaltung des Hilfeendes und der Nachbetreuung
- § 36b SGB VIII zum Zuständigkeitsübergang
Das Hauptaugenmerk gilt dabei folgenden Fragen:
- Wie kann der Bedarf junger Volljähriger auf stat. / ambulante Hilfe festgestellt und durchgesetzt werden?
- Was bedeutet „Leaving Care“ und ist eine Hilfe von z. B. 3 Monaten nach Entlassung aus der stationären Hilfe ausreichend?
- Wie grenze ich zwischen § §41 / 34 und § 13.3 SGB VIII ab? Was sind Voraussetzungen und Bedarfe für eine Hilfe in diesen Bereichen?
- Wie können die Bedarfe im Übergang besser in der Hilfeplanung berücksichtigt werden?
- Wie sollen Übergänge in andere Sozialleistungssysteme bei Hilfeende erleichtert werden?
Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.
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Kontakt
Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.
Markgrafendamm 24
Haus 16, Etage 6
10245 Berlin
Telefon 030 / 61 07 66 46
E-Mail: info@brj-berlin.de
