Fortbildung
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe, spezialisierte Rechtsgebiete u. a. Jugendhilferecht, Strafrecht, Mietrecht
Termin: Dienstag, 03. Juni 2025, 09:00 – 15:00 Uhr
Ort: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V.
Markgrafendamm 24, Haus 16, 6. Etage, 10245 Berlin
Was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie wird der Übergang in die Selbständigkeit finanziert? Die Sicherung des Lebensunterhalts wird insbesondere dann schwierig, wenn junge Menschen in eigenen Wohnraum verselbständigt werden oder die Ausbildung abbrechen. Im Rahmen der Fortbildung sollen die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt werden. Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden.
Das Hauptaugenmerk gilt dabei folgenden Fragen:
Wer zahlt, wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen und das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht? Wer kommt für die Kosten der Unterbringung auf, wenn Auszubildende über die Jugendhilfe betreut werden? Muss der oder die Jugendliche sich an den Kosten der Unterbringung beteiligen? Wird Einkommen und Vermögen angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe? Als Schüler*in mag es noch ohne Weiteres Hilfen zum Lebensunterhalt geben, aber spätestens bei Beginn der Ausbildung stellt sich die Frage, wie der Lebensunterhalt bestritten werden kann und wer wie viel zahlt. Besteht ein Anspruch auf BAB? Wer zahlt, wenn sich die Bewilligung von Anträgen hinzieht?
Im Mittelpunkt stehen:
- Unterhalt
- Hilfe zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe
- Kostenheranziehung
- BAB
- BaFöG
- Kindergeld
- (Halb-)Waisenrente
- SGB II
- Wohngeld
Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.
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Kontakt
Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.
Markgrafendamm 24
Haus 16, Etage 6
10245 Berlin
Telefon 030 / 61 07 66 46
E-Mail: info@brj-berlin.de
