Berichte – kompliziert ergänzt
Allgemeines
Berichte gehören bei “Hilfen zur Erziehung” immer dazu. Berichte werden meistens von der Fachkraft geschrieben, die die Betreuung leistet.
Der Bericht richtet sich an die Personensorgeberechtigten (z. B. Eltern oder Vormund:innen), wenn die betreute Person minderjährig (17 oder jünger) ist. Wenn die betreute Person volljährig (18 oder älter) ist, richtet sich der Bericht an die betreute Person.
Der Bericht richtet sich außerdem an die Fachkraft im Jugendamt (fallführende:r Sozialarbeiter:in).
Der Bericht sollte immer vor einer Hilfeplankonferenz erstellt werden, um bei der Hilfeplankonferenz als eine der Grundlagen für die Entscheidung zu dienen, ob und ggf. wie die Hilfe fortgesetzt wird. Bei Bedarf kann auch zwischendurch ein Bericht geschrieben werden, in der Regel etwa alle sechs Monate. Manchmal kommt es zu Konflikten rund um den Bericht. Dann ist es wichtig, das miteinander zu besprechen, jede Person darf ihre Meinung haben. Dann werden diese abgebildet.
Bestandteile des Berichts
Es gibt keine allgemein festgelegte Gliederung für pädagogische Berichte. Meistens enthalten Berichte aber am Anfang Angaben zur betreuten Person, zu den Bezugsbetreuer:innen und zum Jugendamt. Außerdem sind noch Informationen wichtig, um welche Hilfe es sich handelt, wieviel Zeit für die Hilfe vorgesehen ist und von welchem Zeitraum der Bericht handelt.
Der vielleicht wichtigste Bestandteil des Berichts handelt davon, welche Ziele die betreute Person mit dieser Hilfe erreichen wollte und wie gut diese erreicht wurden. Oft wird dabei auch mit Ankreuzlisten gearbeitet, um schnell sehen zu können, ob ein Ziel vollständig, teilweise oder gar nicht erreicht wurde. Meistens werden zusätzlich wichtige Informationen in einem etwas ausführlicheren Text ergänzt.
Am Ende des Berichts wird geschildert, ob und ggf. welcher weitere Hilfebedarf besteht. Dabei ist es wichtig, immer die Meinung der Bezugsbetreuung UND die Meinung der betreuten Person zu beschreiben – erst recht, wenn es dazu unterschiedliche Meinungen gibt.
Am Ende ist Platz für die Unterschriften der betreuten Person, der pädagogischen Fachkraft, der Einrichtungsleitung und – wenn die betreute Person minderjährig ist – der Personensorgeberechtigten.
Je nach Bedarf können weitere Bestandteile hinzugefügt werden, z. B. über die konkreten Tätigkeiten der Betreuer:innen, über die Entwicklung der betreuten Person und über besondere Vorkommnisse.