Jugendberufshilfe – kompliziert ergänzt
Sozialpädagogisch begleitete Angebote für benachteiligte junge Menschen sind ein Bestandteil der Jugendsozialarbeit, um den Übergang von der Schule in das Berufsleben zu erleichtern. Sie beinhalten Angebote zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildung und Beschäftigung (§ 13 Abs. 2 SGB VIII). Dennoch handelt es sich bei diesen schulischen/beruflichen Projekten um ergänzende Leistungen. Das bedeutet, sie werden nur gewährt, wenn andere Träger und Organisationen (wie das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit) nicht ausreichend Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten.
Das Angebot einer Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen zählt zum Aufgabenfeld der Jugendsozialarbeit während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsangeboten oder bei der beruflichen Eingliederung (§ 13 Abs. 3 SGB VIII). Darüber hinaus sollen zusätzliche Leistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Krankenhilfe gemäß § 40 SGB VIII geleistet werden.