Jugendsozialarbeit – kompliziert ergänzt
Die Jugendsozialarbeit (§ 13 Abs. 1 SGB VIII) konzentriert sich auf sozial benachteiligte oder ausgegrenzte sowie individuell beeinträchtigte junge Menschen, die „in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen“ sind.
Ihr Aufgabenfeld umfasst:
- sozialpädagogische Unterstützung für schulische und berufliche Ausbildung
- die Eingliederung in das Arbeitsfeld und
- die Förderung sozialer Integration
Das Ziel besteht darin, Sozialisationshilfen für spezifische Zielgruppen bereitzustellen. Jugendsozialarbeit erfolgt insbesondere durch offene und präventive Hilfsangebote zur Förderung der persönlichen Entwicklung.