Mutter-Vater-Kind-Wohnen – kompliziert ergänzt
Für außergewöhnliche Lebenslagen, die Eltern oder ein Elternteil allein nicht bewältigen können, gibt es besondere Wohnangebote der Kinder- und Jugendhilfe (§ 19 SGB VIII). Diese Angebote zielen darauf ab, die persönliche Entwicklung der Mütter und/oder Väter zu fördern. Mütter und Väter werden dabei unterstützt, wieder selbstständig und eigenverantwortlich mit ihren Kindern leben zu können.
Wenn die Mutter oder der Vater eine Ausbildung abgebrochen hat oder eine beginnen möchte, wird sie:er dabei unterstützt. Gleiches gilt auch für den Schulbesuch (§ 19 Abs. 3 SGB VIII).
Grundsätzlich gilt das für Alleinerziehende, in Ausnahmefällen auch für eine weitere Bezugsperson.
Die Hilfe richtet sich auch an Schwangere.
Eine Altersgrenze bei Schwangeren, Müttern oder Vätern sieht das Gesetz nicht vor. Allerdings darf das jüngste Kind bei Beginn der Hilfe nicht älter als 6 Jahre alt sein.
Die Hilfe kann grundsätzlich in verschiedenen Wohnformen gewährt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen
- Wohngruppen
- Betreutes Einzelwohnen