Ombudschaft – kompliziert ergänzt
Ombudschaft soll einzelnen Bürger:innen über Beratung und Petitionen parteilich zu ihren Rechten verhelfen. Ombudsstellen sind per Definition unabhängige kostenlose Beschwerde- bzw. Schlichtungsinstanzen zwischen Behörden/Institutionen einerseits und Bürger:innen andererseits. Zumeist sind Ombudsstellen bisher auf übergeordneter Ebene angesiedelt, z.B. beim Bund oder Bundesland. In vier Bundesländern gibt es das Modell des/der Bürgerbeauftragten, um die Rechte der Bürger:innen gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Land zu wahren sowie zur Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten.
Der aus Skandinavien stammende Ansatz ist in Deutschland noch nicht sehr verbreitet. Eine Etablierung des Ansatzes ist teilweise in psychiatrischen Einrichtungen und im Pflegebereich/der Altenpflege zu erkennen. In diesen Bereichen verstehen sich Ombudsmänner und -frauen hauptsächlich als zuständige unabhängige Beschwerdeinstanz, die bei jeglichen Problemen mit einer Institution angesprochen werden kann.
Ombudschaft in der Jugendhilfe soll Kinder, Jugendliche und ihre Familien mit einem berechtigten aber unerfüllten Jugendhilfebedarf unterstützen, ihre Rechtsansprüche auf notwendige Hilfen und ihre Rechte während der Erbringung von Hilfen durchzusetzen. Den beteiligten jungen Menschen und ihren Familien ist es meistens nicht möglich, Entscheidungen der Fachbehörden und der Fachkräfte zu überprüfen, sie fachlich und juristisch zu beurteilen und die notwendigen Schritte zur Durchsetzung ihrer Rechte einzuleiten.
Der BRJ e.V. war bundesweit die erste Ombudsstelle in der Jugendhilfe. Der BRJ hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Betroffenen in rechtlichen, finanziellen und emotionalen Belangen zu unterstützen und orientiert sich dabei am skandinavischen Modell der Ombudschaft. Das beinhaltet eine unparteiliche Vorgehensweise, die es sich aber dennoch zur Aufgabe macht, als dritte Instanz neben den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe die strukturellen Machtungleichheiten zwischen HelferInnen und Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auszugleichen.
Ombudsstellen gibt es mittlerweile in vielen Bundesländern. Auf der Seite des Bundesnetzwerk finden Sie alle Informationen und Adressen: https://ombudschaft-jugendhilfe.de/
Hier ein paar Beispiele für Ombudstellen aus nahen Themenfeldern:
Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz ist das erste seiner Art in Deutschland und schließt eine Rechtslücke, die gerade im Bereich des behördlichen Handelns noch besteht. Die LADG-Ombudstelle berät und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung nach dem Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG).
BIP, die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin, ist zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Nutzer:innen und Betroffenen, Angehörigen und Professionellen im Bereich der psychiatrischen Versorgung in Berlin.
Die Kammer für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin hat eine eigene Ombudstelle eingerichtet. An diese Ombudsstelle können sich Patient:innen und Angehörige sowie Therapeut:innen mit ihren Anliegen wenden.
Um die Qualität der Ausbildung zu verbessern und Ausbildungsabbrüche zu verhindern, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) in Berlin eine Ombudstelle für Auszubildende eingerichtet. Auszubildende in der Pflegeausbildung können unter der Rufnummer (030) 90229-1726 oder über die Mailadresse ombudsstelle-pflegeausbildung@lageso.berlin.de Kontakt aufnehmen.