Rechtsbereiche – kompliziert ergänzt
Die deutsche Rechtsordnung umfasst das Privatrecht und das Öffentliche Recht.
Privatrecht (auch Zivilrecht genannt) regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Privatrechtssubjekten (z.B. zwischen natürlichen Personen und/oder juristische Personen). Das Familienrecht als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt unter anderem die Verwandtschaft, die elterliche Sorge und das Umgangsrecht.
Das Öffentliche Recht regelt unter anderem Rechtsbeziehungen zwischen Bürger:innen und staatlichen Institutionen. Es gibt viele verschiedene öffentlich-rechtliche Teilgebiete, u.a. das Sozialrecht. Im Sozialrecht werden verschiedene Sozialleistungen in 13 verschiedenen Sozialgesetzbüchern geregelt. Die Jugendhilfeleistungen in Deutschland als Aufgabe der Jugendämter werden im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) konkretisiert.
Wir als Ombudsstelle kümmern uns nur um die Anliegen und Konflikte im Zusammenhang mit Jugendhilfeleistungen und deren Wahrnehmung durch öffentliche und freie Träger.