Wunsch- und Wahlrecht – kompliziert ergänzt
Eltern, deren Kinder und Jugendliche in eine stationäre Einrichtung ziehen, müssen an der Auswahl der Unterkunft beteiligt werden. Kinder und Jugendliche sollen altersgerecht mit aussuchen dürfen. Das gilt zum Beispiel für stationäre Einrichtungen, wie Wohngruppen oder Betreutes Einzelwohnen.
Auch bei den ambulanten Hilfen, wie zum Beispiel Familienhilfe oder Betreuungshilfe dürfen die Träger, die die Hilfe anbieten, mit ausgesucht werden.
Die Wünsche sollen umgesetzt werden, wenn dadurch keine Mehrkosten von über 20% entstehen.
Wenn das Jugendamt mit einem Träger der Hilfe bisher keinen Leistungsvertrag abgeschlossen hat, soll eine Einzelvereinbarung vom Jugendamt mit dem Träger abgeschlossen werden, wenn dieses nach dem Hilfeplan notwendig und geeignet ist.