„Zuständig bleiben auf dem Weg ins Erwachsenenleben! Ombudschaft für junge Menschen in schwierigen Übergängen”
Ziel:
Schärfung des Bewusstseins für die Zuständigkeit der Jugendhilfe für die jungen Menschen und Sensibilisierung für eine bedarfsgerechte Unterstützung
Inhalt:
Im Projekt wurden junge Menschen unterstützt, für die sich die Gewährung von Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe oftmals sehr schwierig darstellte, obwohl sie einen Bedarf auf Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und entsprechende Rechtsansprüche hatten. Die im Projekt „Zuständig bleiben“ erstellte Fallanalyse beschreibt 7 Stolpersteine, die ein bedarfsgerechtes Handeln verhindern. Sehr häufig war hochschwelliges Verwaltungshandeln erkennbar und Verstöße gegen die Beteiligungsrechte. Davon betroffen waren oft volljährige junge Menschen, die weiterhin Jugendhilfe beantragen wollten oder sich erstmalig mit der Bitte um Unterstützung an ein Jugendamt wandten. Als ein Ergebnis wurde ein weitaus höherer Bedarf an rechtskreisübergreifender Beratung, Begleitung und Unterstützung erkannt als erwartet; vor allem für diejenigen mit einem erhöhten sozialpädagogischen Bedarf zur Erlangung eines eigenverantwortlichen (Erwachsenen)-Lebens an der Schwelle zur Volljährigkeit.
Zeitraum:
2015 – 2020
Finanziert durch:

„Entwicklung und Etablierung neuer Strukturen ehrenamtlicher Arbeit”
Ziel:
Etablierung eines umfassenden Ehrenamtsmanagements zur Aufrechterhaltung der Arbeit des BRJ e.V.
Inhalt:
Ohne ehrenamtliches Engagement, besonders in der Beratung ist die Arbeit des BRJ nicht aufrecht zu erhalten. Nach 10 Jahren Erfahrung in der ombudschaftlichen Arbeit galt es, ein Resümee zu ziehen und eine Neuausrichtung vorzunehmen. Die bestehenden Strukturen des BRJ wurden analysiert und reflektiert und die bisherigen Vorgehensweisen überprüft. Dann entwickelte der BRJ e.V. gemeinsam mit Mitgliedern und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen neue, tragfähige Strukturen, vor allem für die ehrenamtlich Tätigen.
Zeitraum:
2012 – 2015
Finanziert durch:

„Niedrigschwellige Beratungskonzepte für Ombudsstellen der Jugendhilfe“
Ziel:
Erhöhung des Anteils der Menschen, die ihr Anliegen gegenüber dem Jugendamt bis zu einer Entscheidung vertreten und modellhafte Erweiterung der Beratungsmethodik in Ombudsstellen der Jugendhilfe insgesamt.
Inhalt:
Der BRJ betreut junge Menschen und Personensorgeberechtigte, die Anspruch auf Hilfen nach dem SGB VIII haben, diesen jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht realisieren können. Etwa 24% der Beratungsprozesse wurden durch die Betroffenen vorzeitig abgebrochen, weil sie den Belastungen konflikthafter Auseinandersetzungen mit den Behörden nicht gewachsen waren – und das trotz oftmals hoher Erfolgsaussichten. Das Projekt eröffnete neue Zugangswege zu ombudschaftlicher Beratung.
Zeitraum:
2010 – 2012
Finanziert durch:

„Netzwerkstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe”
Ziel:
Etablierung von Ombudschaft in der Jugendhilfe im Bundesgebiet
Inhalt:
Der BRJ beriet Einzelpersonen und Initiativen im gesamten Bundesgebiet, die im Sinne von Ombudschaft in der Jugendhilfe tätig sein wollten. Wir unterstützten u.a. bei der Konzeptentwicklung, der Entwicklung der Beratungsarbeit und der Bearbeitung erster Fallanfragen und boten eine fachliche Qualifizierung der Mitarbeiter:innen. Wir erstellten Dokumentations- und Informationsmaterialien, initiieren Netzwerktreffen und erarbeiteten gemeinsame Qualitätsstandards.
Zeitraum:
2008 – 2011
Finanziert durch:

„Jugendliche zwischen SGB II und SGB VIII – Auszugsberatung für junge Volljährige“
Ziel:
Unterstützung bei der Kooperation für die Betroffenen und die beteiligten Fachbehörden
Inhalt:
Durch die Einführung des § 22 Abs. 2a ins SGB II, das so genannte “Auszugsverbot” ergaben sich teilweise erhebliche Probleme für erwerbslose oder gering verdienende junge Volljährige unter 25 Jahren. Gefragt war eine neue Kooperation zwischen JobCentern und Jugend- sowie Sozialämtern, um jungen Volljährigen ausreichende Beratung und Maßnahmen zur Verselbständigung anbieten zu können.
Zeitraum:
2008 – 2009
Finanziert durch:
Pilotprojekt Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V.”
Ziel:
Ausweitung des ombudschaftlichen Beratungsangebotes sowie die systematische Auswertung der Beratungsarbei
Inhalt:
Seit seiner Gründung im Sommer 2002 unterstützte der BRJ e.V. junge Menschen und ihre Familien, wenn ihnen Jugendhilfeleistungen widerrechtlich vorenthalten wurden. Dies geschah gegebenenfalls durch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche. Darüber hinaus beteiligte sich der Verein an den öffentlichen Fachdebatten und nahm fachlich und rechtlich zu aktuellen Themen Stellung. Durch das Angebot von Fortbildungen und Fachgesprächen wollte der Verein zur Auseinandersetzung mit aktuellen Themen der Jugendhilfe anregen. Diese Arbeit erfolgte in den ersten drei Jahren ausschließlich ehrenamtlich! Die Anzahl der Anfragen stieg seit der Vereinsgründung aber beständig.
Zeitraum:
2005 – 2008
Finanziert durch:
