Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Mitarbeitende schützen, denen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen bekannt werden – so genannte Whistleblower. Jede beschäftigte Person – egal welcher Berufsgruppe – kann so einerseits für Abhilfe bei Fehlverhalten sorgen und muss dabei andererseits keine Nachteile erwarten.
Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. arbeitet als externe Meldestelle mit den Vertragsträgern zusammen. So haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, Rechtsverstöße, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten in der Berliner Jugendhilfe (auch anonym) zu melden.
Wir prüfen, ob ein so genannter „Verdachtsfall“ vorliegt, z. B. ein Verstoß gegen den Datenschutz, das Strafrecht oder das Arbeitsrecht. Es kann aber auch eine Handlung von Mitarbeitenden sein, die gegen den Verhaltenskodex und die Regeln des Trägers (Compliance Management System) verstoßen.
Wir ermitteln, welche Folgen sich daraus für den Träger ergeben und schaffen eine Informationsgrundlage, damit die Geschäftsführung oder der Vorstand Entscheidungen treffen kann.
Hinweisgeber:innen können sich jederzeit über den Bearbeitungsstand informieren, auch, wenn sie die Meldung anonym abgegeben haben. Wir gehen diskret Hinweisen nach. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Mit Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe kennen wir die Fallstricke und Herausforderungen in der Arbeit.
Sie finden unser Angebot der Hinweisstelle interessant und suchen einen Anbieter, der sich in Ihrem Arbeitsfeld auskennt? Dann informieren Sie sich gern unter hinweisgeben.berlin
Adresse
10245 Berlin (Nähe Bahnhof Ostkreuz)
Hier ist die Wegbeschreibung:
https://youtu.be/4VDlF0-ASNo