Kompliziert ergänzt
Seit Juni 2021 verpflichtet § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII alle Träger der freien Jugendhilfe, die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zu sichern. Dazu sollen sie die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung haben. Die Träger muss also auch eine externe Beschwerdemöglichkeit anbieten. Das hat den Vorteil, dass Vorgänge unabhängig geprüft werden. Für ambulante Angebote und die Eingliederungshilfe besteht diese Verpflichtung nicht.
Die UEBS des BRJ e.V. ist für alle Angebote von Trägern nutzbar. Die externe, unabhängige Beschwerdestelle für die Jugend- und Eingliederungshilfe sichert den jungen Menschen, die Jugendhilfe-Angebote in Anspruch nehmen, eine Möglichkeit, sich extern zu beschweren – auch anonym. Es ergibt Sinn, die Beschwerdemöglichkeit an eine neutrale dritte Stelle auszulagern – und eng mit ihr zusammenzuarbeiten. So ist es möglich, Transparenz zu schaffen und die Qualität der Angebote zu sichern.
Bereits die präventive Arbeit senkt die Wahrscheinlichkeit von besonderen Vorkommnissen erheblich, da die Kinder und Jugendlichen motiviert sind, sich bereits früh – idealerweise vor einer eventuellen Eskalation – an die zuständigen Stellen ihrer Einrichtung bzw. ihres Trägers zu wenden.
Auch die Betreuungsteams können ihre Arbeit dadurch besser am Kindeswohl ausrichten, offene Fragen frühzeitig im Team ansprechen und damit zur Vermeidung von Schwankungen der Betreuungsqualität beitragen.
Wenn junge Menschen Anliegen oder Beschwerden äußern, eröffnet sich die Chance, Strukturen und Prozesse positiv zu beeinflussen. Das angebotene innovative Beschwerdeverfahren setzt dabei auf moderne digitale Lösungen: Beschwerden können über eine benutzerfreundliche Homepage anonym eingebracht werden. Darüber hinaus gewährleistet das Verfahren volle Transparenz, indem es den jungen Menschen ermöglicht, den aktuellen Bearbeitungsstand ihrer Anliegen jederzeit online nachzuverfolgen. Ein Schritt hin zu mehr Partizipation und Fairness in der Jugendhilfe!
Sie möchten für Ihren Berliner Träger eine UEBS einrichten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Weitergehende Informationen unter beschwerde.berlin.
Kontakt
BRJ e. V.
Unabhängige Externe Beschwerdestelle (UEBS)
Markgrafendamm 24, Haus 16,
10245 Berlin